Hier findet Ihr die

 

Satzung der „Sportfahrer - Gemeinschaft Lippe e.V. im ADAC“

Gemäß § 13 I unserer Satzung ist es so, dass die vom Verwaltungsrat zur Wahrung der Einheitlichkeit im ADAC in der Mustersatzung für Ortsclub festgelegten Mindesterfordernisse der Clubsatzungen ohne weiteres als Bestandteil dieser Satzung gelten.

Außerdem hier noch die

Mustersatzung des ADAC für Ortsclubs

Satzung des ADAC München